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Damit Sie wissen, wie Sie verschiedene Abfälle richtig sortieren, finden Sie hier hilfreiche Informationen.
Darüber hinaus entsorgen wir alle Arten von Abfällen - sprechen Sie uns an!
Die folgende Sortierhilfe gibt Ihnen einen Überblick, was Sie als Altakten vernichten dürfen und was anderweitig entsorgt werden muss.
Was darf in den Altaktenbehälter:
Andere Datenträger (z.B. CDs, Festplatten, Kassetten, etc.) werden über ein separates Sammelsystem entsorgt.
Alle Akten und Datenträger werden nach den strengen Vorgaben des Datenschutzgesetztes zerstört und entsorgt.
Altmetall fällt unter anderem im Stahlbau, Maschinenbau oder Fahrzeugbau an und wird in zwei Hauptgruppen eingeteilt: FE-Schrott, wie z.B. Stahl- und Gussschrott, und NE-Metalle, wie Kupfer-, Aluminium-, Zink- und Bleischrott. Außerdem wird in Alt- und Neuschrott unterschieden.
Altschrott kommt aus der Aussonderung sowie dem Abriss von Anlagen und Gebäuden. Neuschrott besteht aus Produktionsabfällen, die technologisch bedingt anfallen.
Altmetall sollte sortenrein gesammelt werden. Die Vorsortierung senkt Aufwand und Kosten. Im weiteren Verwertungsprozess wird das Altmetall von nichtmetallischen Anhaftungen befreit, zerkleinert und verpresst in den Stoffkreislauf zurückgegeben. Dieser Recyclingzyklus ist endlos, da das reine Metall beim Aufschmelzen kaum Qualitätseinbußen erfährt.
Die folgende Sortierhilfe gibt Ihnen einen Überblick, welche Bauabfälle in den entsprechenden Container gehören und welche anderweitig entsorgt werden müssen.
Bauschutt
Was darf rein:
Baumischabfälle
Was darf rein:
Dachpappe
Was darf rein:
Asbest
Was darf rein:
Nachtspeicheröfen sind gesondert zu entsorgen
Bodenaushub/Füllboden
Was darf rein:
Ob in der Küche oder bei der Gartenarbeit – es fallen viele unterschiedliche biologische Abfälle an. Die folgende Sortierhilfe gibt Ihnen einen Überblick, was in die Biotonne gehört und was als Grünschnitt entsorgt wird.
Bioabfall/ Biotonne
Grünschnitt
In jedem Gewerbebetrieb fallen Abfälle an, die nicht mehr weiter getrennt und als gesonderte Reststoffe entsorgt werden können. Solche Gewerbeabfälle zur Verwertung (AzV) bestehen in der Regel aus einem Gemisch von Folien, Pappe, Papier, Holz, Metallen, Verpackungen etc. . Gefährliche Abfälle, wie z.B. Altholz aus dem Außenbereich, Farben und Lacke, zählen nicht hierzu. Diese Stoffe müssen einer speziellen Abfallentsorgung zugeführt werden.
Was darf rein:
Auch bei Glas gibt es Unterschiede. Die folgende Sortierhilfe gibt Ihnen deshalb einen Überblick, welche Glasarten getrennt werden müssen.
Hohlglas
Was darf rein:
Flachglas
Was darf rein:
Es gibt zahlreiche Holzarten und beinahe ebenso viele Möglichkeiten, die Beschaffenheit und das Aussehen des Holzes zu verändern. Die folgende Sortierhilfe gibt Ihnen einen Überblick, welche Holzsorten gemeinsam entsorgt werden dürfen.
Holz unbehandelt (A1)
Was darf rein:
Holz behandelt (A2 und A3)
Was darf rein:
Holz behandelt (A4)
Was darf rein:
Kunststoff ist nicht gleich Kunststoff. Die folgende Sortierhilfe gibt Ihnen deshalb einen Überblick, was in den jeweiligen Behälter hinein gehört.
Leichtverpackungen ( gelber Sack / gelbe Tonne )
Folie
Bei der Sammlung von Folie wird in erster Linie nach der Kunststoffart (z.B. PE-Folie), der Herkunft (z.B. Verpackungsfolie, Silofolie) und nach der Sortenreinheit der Farbe unterschieden. Bei der Verpackungsfolie ist der Anteil an transparenter Folie bedeutsam.
Styropor
Unter gefährliche Abfälle fallen Stoffe, die nach ihrer Art, Beschaffenheit und Menge in besonderem Maße gesundheits-, luft- oder wassergefährdend, explosiv oder brennbar sind oder Erreger übertragbarer Krankheiten enthalten können.
Dazu zählen unter anderem alte Farben und Lacke, Farbschlämme, asbesthaltige Baustoffe, Altöle, Batterien, Chemikalien, Emulsionen, Elektronikschrott, kontaminierte Böden, kontaminierte Produktionsabfälle, Kühl- und Bremsflüssigkeiten, Laugen, Lösemittel, lösemittelhaltige oder ölhaltige Betriebsmittel, Leuchtstoffröhren, Metall-Leeremballagen, Ölfilter, Öl- und Benzinabscheiderinhalte, Öl-Wassergemisch, PE-Leeremballagen, Säuren, Trafos, Kondensatoren, Tankreinigungsschlämme und Werkstattabfälle.
Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen ist mit strengen Auflagen verbunden, um Lebensräume zu schützen. Bei der ordnungsgemäßen Deklaration, Lagerung und Entsorgung von Sonderabfall brauchen Gewerbe, Handel, Industrie und Kommunen darum einen verlässlichen Partner. STENAU übernimmt für Sie die verantwortungsvolle und gesetzeskonforme Entsorgung von Sonderabfällen jeder Art.
Die folgende Sortierhilfe gibt Ihnen einen Überblick, welche Küchenabfälle in denselben Behälter dürfen und welche gesondert entsorgt werden müssen.
Was darf rein:
Das Thema Sperrmüll wird je nach Kommune anders gehandhabt. Auf unserer Seite im Bereich Kommunal finden Sie die passenden Links, damit Sie sich schnell über Ihre Kommune informieren können.